Die Einschränkung des Reiserechts ins Ausland gehört zu den Maßnahmen zur Einflussnahme auf diejenigen, die Kreditrückstände, Überweisungen an Sozialkassen, Geldbußen, Versorgungsleistungen oder Unterhaltszahlungen haben. Diese Maßnahme wird jedoch nicht immer und nicht bei jedem angewendet.
Wer trifft die Entscheidung
Grenzkontrollbeamte haben kein Recht, Sie nicht ins Ausland gehen zu lassen, wenn sie dafür kein Rezept haben. Das Bestehen einer Schuld an sich kann nicht als Grundlage für eine Einschränkung des Urlaubsrechts dienen. Die entsprechende Entscheidung wird von den Justizbehörden getroffen, und die Gesetzgebung sieht eine bestimmte Abfolge von Handlungen vor. Eine gerichtliche Entscheidung, dass der Schuldner zur Rückzahlung der Schulden verpflichtet ist, reicht in diesem Fall nicht aus.
Wie kommt es dazu
Wenn Sie einen hohen Zahlungsrückstand haben, haben die Verwaltungsgesellschaft und die Ressourcenanbieter das Recht, Sie zu verklagen. Die Höhe der Schulden wird durch das Wohnungsgesetz geregelt. Sie kann durch Änderungsanträge variieren. Vergessen Sie daher nicht, diese Frage nach Erhalt einer Vorladung zu klären. Mit gerichtlichen Verzögerungen ist in diesem Fall nicht zu rechnen, Klagen von Versorgungsunternehmen werden sehr schnell geprüft. Gleichzeitig sollten Sie nicht versuchen, sich der Teilnahme an der Gerichtsverhandlung zu entziehen, da eine solche Entscheidung auch ohne Sie getroffen werden kann. Der Gerichtsbeschluss besagt, dass Sie verpflichtet sind, die Schulden innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen. Diese Entscheidung ist keine Grundlage für die Einschränkung des Reiserechts ins Ausland. In vielen Regionen gibt es eine Umschuldungspraxis, so dass Sie mit den Versorgungsunternehmen eine Vereinbarung unterzeichnen können, dass Sie sich verpflichten, den Schuldenbetrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Raten zu begleichen.
Wenn Sie dem Urteil nicht nachgekommen sind
Wenn Sie Ihre Schulden sorgfältig begleichen, können Sie unbesorgt eine Auslandsreise antreten, niemand wird Sie an der Grenze aufhalten. Anders verhält es sich, wenn Sie der gerichtlichen Entscheidung nicht nachkommen. Dann hat Ihr Gläubiger das Recht, sich an die örtliche Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs zu wenden. Dann wird das Vollstreckungsverfahren eröffnet und es kann entschieden werden, wie die Forderungen von Ihnen eingezogen werden. Aber auch in diesem Fall ist es keineswegs erforderlich, dass die Beschränkung des Reiserechts ins Ausland zu einer Einflussgröße auf den Schuldner wird. Das Gesetz sieht auch andere Maßnahmen vor. Gerichtsvollzieher können zum Beispiel Eigentum beschreiben, ein Auto beschlagnahmen, ein Bankkonto beschlagnahmen.
Damit es keine Überraschungen gibt
Wenn Sie die Schuld nach Eröffnung des Vollstreckungsverfahrens beglichen haben und entschieden wurde, Sie nicht ins Ausland gehen zu lassen, vergessen Sie nicht, den Gerichtsvollziehern mitzuteilen, dass Sie alles bezahlt haben. Weder die Bank noch die Versorgungsunternehmen werden sich darum kümmern. Um Ihre Handlungen den Gerichtsvollziehern zu melden, müssen Sie nur zum örtlichen Büro kommen und die bezahlten Quittungen vorzeigen.