Bei Reisen mit Kindern ist zu beachten, dass diese nach den Gesetzen aller Länder einen Sonderstatus haben. Aus rechtlicher Sicht müssen viele Entscheidungen für ein Kind von seinen Eltern getroffen werden, daher ist die Liste der Dokumente teils darauf zurückzuführen, teils darauf, dass es im Ausland wichtig ist, einen Minderjährigen leicht identifizieren zu können, auch ohne Reisepass.
Anleitung
Schritt 1
Ausweis. Dabei kann eines von mehreren Dokumenten verwendet werden: der eigene ausländische Pass des Kindes, eine Geburtsurkunde und ein ausländischer Pass eines Elternteils. Die bevorzugte Option für jede Situation ist der eigene Reisepass des Kindes. Einige Länder berücksichtigen keine Visumanträge für Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind und verlangen, dass jedes Kind, sogar ein Baby, einen eigenen Reisepass hat. Es gibt keine Probleme, es zu erhalten: Dieses Dokument kann für ein Kind jeden Alters ausgestellt werden, es gibt keine Mindestschwelle. Wenn Sie planen, häufig mit Ihrem Kind zu reisen, achten Sie darauf, ihm seinen eigenen Reisepass zu machen.
Schritt 2
Eine gültige Möglichkeit als Personalausweis ist eine Geburtsurkunde, komplett mit dem Reisepass eines Elternteils, in dem der Minderjährige eingetragen ist. In diesem Fall ist manchmal eine Übersetzung des Zeugnisses in die Sprache des Landes der Welt, in das Sie reisen, erforderlich. Es kann erforderlich sein, die Richtigkeit der Übersetzung des Dokuments zu beglaubigen. Die Geburtsurkunde muss eine Beilage über die Staatsangehörigkeit des Kindes enthalten, wenn sie vor 2007 ausgestellt wurde. Wenn ein Kind ohne Eltern reist, kann es laut Geburtsurkunde nicht ausreisen.
Schritt 3
Notariell beglaubigte Zustimmung zum Auszug der Eltern. Wenn das Kind ohne Eltern reist, muss die Zustimmung beider Elternteile vorliegen. Wenn er mit einem von ihnen reist, ist die Zustimmung des zweiten Elternteils erforderlich, der zu Hause bleibt. Einige Länder verlangen, dass beide Elternteile dem Auszug zustimmen, auch wenn die ganze Familie auszieht, da bei einer späteren Trennung aus rechtlicher Sicht die Reise des Kindes von den Eltern genehmigt würde. Dies wird als Kreuzvereinbarung bezeichnet.
Schritt 4
Visum für das Zielland. Ein Visum kann ein Kind im eigenen ausländischen Pass oder in einer Geburtsurkunde erhalten. Manchmal, wenn das Kind im Reisepass der Eltern eingetragen ist, braucht es kein eigenes Visum, es reist mit dem Visum der Eltern.
Schritt 5
Heiratsurkunde der Eltern. Dieses Dokument kann erforderlich sein, um nachzuweisen, dass beide Elternteile verheiratet sind und das Kind ihr rechtmäßiges Kind ist. Handelt es sich bei der Mutter oder dem Vater um eine alleinstehende Person oder eine Witwe/Witwer, so ist dies ebenfalls zu dokumentieren. In diesem Fall benötigt das Dokument in der Regel eine notariell beglaubigte Übersetzung.