Wie Bekomme Ich Ein Visum Für Polen

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Wie Bekomme Ich Ein Visum Für Polen
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Video: Wie Bekomme Ich Ein Visum Für Polen

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Polen ist Mitglied der Europäischen Union. Wenn Sie also Staatsbürger der Russischen Föderation sind und dieses Land besuchen möchten, benötigen Sie ein gültiges Visum. Sie können ein Visum bei der Konsularabteilung der polnischen Botschaft beantragen. Sie befinden sich in Moskau, St. Petersburg, Kaliningrad und Irkutsk.

Wie bekomme ich ein Visum für Polen
Wie bekomme ich ein Visum für Polen

Es ist notwendig

  • - einen Reisepass, der mindestens 90 Tage ab dem Datum des Endes der Reise gültig ist und 2 leere Seiten hat;
  • - eine Fotokopie der Verbreitung des Reisepasses;
  • - 2 Farbfotos, Größe 3, 5 X 4,5 cm;
  • - Fragebogen;
  • - Bestätigung der Unterkunft (Hotelreservierung, Einladung);
  • - Hin- und Rückfahrkarten (Original, Kopie);
  • - eine Bescheinigung des Arbeitgebers;
  • - Bestätigung der Verfügbarkeit von Mitteln;
  • - Versicherungspolice;
  • - Zahlung einer Konsulargebühr in Höhe von 35 Euro.

Anleitung

Schritt 1

Füllen Sie zuerst das Formular auf der Website des Visumzentrums aus - https://wiza.polska.ru/wiza/index.html. Dies dauert 30 Minuten. Wenn Sie es nicht rechtzeitig schaffen, haben Sie die Möglichkeit, noch einmal von vorne zu beginnen. Am Ende des Vorgangs erhalten Sie eine eindeutige Nummer und den Tag Ihres Besuchs. Der Fragebogen kann in englischer, polnischer oder russischer Sprache abgefasst sein, aber in jedem Fall müssen alle Wörter in lateinischen Buchstaben geschrieben werden. Drucken Sie es aus, unterschreiben Sie Ihren Namen und fügen Sie das Foto in das dafür vorgesehene Feld ein

Schritt 2

Um Dokumente einzureichen, müssen Sie am vereinbarten Tag zum Konsulat kommen, sich registrieren, eine Nummer erhalten und sich anstellen, da die im Antragsformular angegebene Zeit nicht gültig ist. Gegen Zahlung der Konsulargebühr können Sie Ihre Unterlagen einreichen. Die Abteilung arbeitet von 09:00 bis 13:00 Uhr.

Schritt 3

Die Konsularabteilung der polnischen Botschaft berücksichtigt keine per Post erhaltenen Buchungsbestätigungen. Daher ist es erforderlich, das Original oder einen per Fax zugesandten Voucher mit dem Stempel des Hotels, der Unterschrift des Verantwortlichen und der Information, dass die Vorauszahlung (Zahlung) erfolgt ist, beizufügen.

Schritt 4

Die Bescheinigung des Arbeitsplatzes muss sich auf dem Briefkopf des Unternehmens befinden und Ihre Position, Ihr Gehalt und Ihr Dienstalter angeben.

Schritt 5

Privatunternehmer müssen eine Kopie der Firmenregistrierungsbescheinigung und eine Registrierungsbescheinigung beim Finanzamt einreichen.

Schritt 6

Die Schüler benötigen eine Bescheinigung ihrer Schule. Wenn die Reise für die Unterrichtszeit geplant ist, benötigen Sie eine zweite Bescheinigung, mit der Sie nicht am Unterricht teilnehmen können.

Schritt 7

Rentner und Nichterwerbstätige müssen ein Patenschaftsschreiben des Reisefinanzierers oder einen Kontoauszug und eine Kopie des Rentenausweises beilegen.

Schritt 8

Sie können die Verfügbarkeit von Geldmitteln durch Kreditkarten, Kontoauszüge oder Reiseschecks bestätigen. Sie müssen 25 Euro pro Person und Tag haben.

Schritt 9

Wenn Sie auf Einladung reisen, muss diese folgende Angaben enthalten: Passdaten der einladenden Person, Anschrift, Telefonnummer, Reisedaten und -zweck, Anschrift Ihres Aufenthaltsorts, Kostenträger und Grad Ihrer Beziehung. Wenn Sie keine familiären Bindungen haben, müssen Sie erklären, wann und wo Sie sich kennengelernt haben.

Schritt 10

Wenn Sie mit einem Kind reisen, müssen Sie den Hauptdokumenten 2 Fotos und eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen, seinen Antrag unterschreiben und ein Foto darauf kleben.

Schritt 11

Wenn das Kind mit einem Elternteil reist, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich, um das Kind des anderen Elternteils und eine Fotokopie seines Reisepasses abzuholen. Wenn das Kind mit einer Begleitperson reist, legen Sie bitte eine Erlaubnis beider Elternteile und eine Fotokopie ihres Reisepasses bei. Bei Abwesenheit eines Elternteils müssen Sie Nachweise der zuständigen Behörden vorlegen.

Schritt 12

Die Krankenversicherung muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein und eine Deckung ab 30.000 Euro haben.

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