Welche Reiseveranstalter Dürfen An Touristischen Aktivitäten Teilnehmen

Welche Reiseveranstalter Dürfen An Touristischen Aktivitäten Teilnehmen
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Video: Welche Reiseveranstalter Dürfen An Touristischen Aktivitäten Teilnehmen

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Anonim

Derzeit ist die Lizenzierung von touristischen Aktivitäten aufgehoben, aber nur diejenigen Betreiber, die im Bundesregister eingetragen sind, sind berechtigt, daran teilzunehmen. Um darin registriert zu werden, müssen Sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die für die Zahlungsfähigkeit eines Teilnehmers am Markt für touristische Dienstleistungen gelten.

Welche Reiseveranstalter dürfen an touristischen Aktivitäten teilnehmen
Welche Reiseveranstalter dürfen an touristischen Aktivitäten teilnehmen

Es ist erlaubt, touristische Aktivitäten für die Reiseveranstalter durchzuführen, die im einheitlichen Register der Reiseveranstalter der Russischen Föderation enthalten sind, das von Rotourism ständig aktualisiert wird. Die letzte Aktualisierung, die kürzlich im Juli 2012 stattfand, stand im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Tourismusgesetzes. Bisher wurden 2313 Unternehmen in das aktualisierte Register aufgenommen. Diese Zahl umfasst mehr als 30 Reiseveranstalter, deren finanzielle Unterstützung 100 Millionen Rubel übersteigt.

Für die rechtmäßige Durchführung von touristischen Aktivitäten in Russland muss ein Reiseveranstalter - eine juristische Person - im Register eingetragen sein und über einen Haftpflichtversicherungsvertrag oder eine Bankgarantie über einen bestimmten Betrag verfügen. Das Erfordernis einer finanziellen Sicherheit ist obligatorisch, dies bedeutet jedoch nicht, dass der zu verhandelnde Betrag auf dem Girokonto der Organisation - des Reiseveranstalters - sein muss. Das bedeutet, dass das Unternehmen mit einer Versicherung oder Bank eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat, die diese finanzielle Sicherheit gewährleistet.

Die erforderliche Höhe der finanziellen Sicherheit hängt von der Art der Tätigkeit und dem Leistungsspektrum des Betreibers ab. Dieser Betrag darf nicht geringer sein als der im Bundesgesetz Nr. 132-FZ vom 24. November 1996 "Über die Grundlagen der touristischen Aktivitäten in der Russischen Föderation" festgelegte Betrag. Nach den neuesten Gesetzesänderungen muss die Höhe der Finanzgarantie nun mindestens 12% des Jahresumsatzes dieses Reiseveranstalters betragen.

Um in das staatliche Register eintreten zu können, müssen neu gegründete Reiseveranstalter über Bankgarantien in Höhe von mindestens 30 Millionen Rubel verfügen. Eine garantierte finanzielle Absicherung ist nicht erforderlich für Reiseveranstalter, die innerhalb von 24 Stunden in Folge Ausflugsleistungen im Inland erbringen. Es ist nicht erforderlich für staatliche und kommunale Einheitsunternehmen und Institutionen, die Reisen innerhalb des Territoriums der Russischen Föderation zu staatlichen Tarifen organisieren, um soziale Probleme zu lösen.

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