Wie Man Nicht Zu Denen Gehört, Die Auf Reisen Ins Ausland Beschränkt Sind

Wie Man Nicht Zu Denen Gehört, Die Auf Reisen Ins Ausland Beschränkt Sind
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Video: Wie Man Nicht Zu Denen Gehört, Die Auf Reisen Ins Ausland Beschränkt Sind

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Anonim

Wenn Sie im Ausland Urlaub machen, ist es sehr wichtig, dass Sie vorher alle Schulden abbezahlt haben, damit Sie nicht zu denen gehören, die auf Reisen ins Ausland beschränkt sind.

Schulden vor dem Urlaub abbezahlen
Schulden vor dem Urlaub abbezahlen

Schulden

Wenn Sie Ihre Schulden vor Ihrer Abreise nicht begleichen, dürfen Sie möglicherweise nicht ins Ausland gehen. In den meisten Fällen dürfen Personen, die Unterhaltsschulden, Bankkredite, verkehrspolizeiliche Bußgelder sowie Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen haben, nicht ins Ausland reisen.

Aber wir sprechen von solchen Schulden, für die es eine gerichtliche Entscheidung zum Inkasso gibt. Wenn es keinen Prozess gab, dann gibt es nichts zu befürchten. Wichtig ist übrigens auch die Menge. Seit 2013 beträgt die Mindestverschuldung, bei der es unmöglich ist, das Land zu verlassen, 10.000 Rubel. Schulden in geringerer Höhe, auch wenn darüber ein Gerichtsurteil vorliegt, drohen nicht mit Reisebeschränkungen.

So vermeiden Sie Probleme

Überprüfen Sie die Abwesenheit von Schulden im Voraus. Am besten machen Sie dies einen Monat vor der Abreise, damit Zeit bleibt, die Schulden zu begleichen. Über Schulden können Sie sich auf der Website des Bundesgerichtshofs informieren. Geben Sie dazu auf dieser Seite Ihre Daten ein: Wohnort, Nachname, Vorname, Vatersname und Geburtsdatum. Überprüfen Sie das Vorhandensein von Schulden nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei allen erwachsenen Familienmitgliedern, die mit Ihnen in den Urlaub fahren.

Langes Verfahren

Wenn Sie feststellen, dass Sie eine offene Forderung haben, sollten Sie sich an den Gerichtsvollzieher wenden, der das Verfahren ausführt. Der Gerichtsvollzieher teilt Ihnen mit, ob die Ausreisebeschränkung auf Sie zutrifft und wie Sie diese gegebenenfalls aufheben können.

Der erste Schritt besteht darin, die Schulden zu begleichen. Dies kann über eine Bankfiliale, eine Internetbank oder ein Zahlungsterminal erfolgen. Ihr Gerichtsvollzieher wird Ihnen auch die Details mitteilen, für die Sie bezahlen müssen. Dann müssen Sie dem Gerichtsvollzieher Dokumente zur Bestätigung der Zahlung vorlegen: eine Bankzahlung oder einen Scheck vom Terminal. Danach erlässt der Gerichtsvollzieher ein Dekret über die Aufhebung der Reisebeschränkung und sendet es an die Gebietsverwaltung der FSSP. Bisher werden alle diese Dokumente per Post verschickt und der gesamte Vorgang dauert mindestens 10 Tage, manchmal auch viel länger.

Es stellt sich heraus, dass Sie die Reise stornieren müssen, wenn Sie erst an der Grenze von der Schuld erfahren. Natürlich gibt es an einigen Flughäfen Terminals, an denen Sie Schulden abbezahlen können, aber Sie können trotzdem nicht direkt aus dem Land fliegen. Es wird einige Zeit dauern, die Person von der schwarzen Liste zu entfernen und die Grenzdienste zu benachrichtigen.

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