Beim Versand eines Briefes oder sonstiger Informationen mittels Postanweisung muss der Absender neben der Wohnadresse des Empfängers auch dessen Postleitzahl kennen. Wenn Sie den Index des Empfängers nicht angeben, kann der Versand fälschlicherweise oder gar nicht ausgeführt werden.
Notwendig
Wohnadresse des Empfängers
Anweisungen
Schritt 1
Sie können die Postleitzahl anhand ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Adresse herausfinden, indem Sie sich an ein Postamt in Ihrer Stadt wenden. Dies kann auf zwei Arten geschehen: ein persönlicher Besuch oder ein Anruf bei der Post. Betrachten wir die Vor- und Nachteile jeder Methode.
Schritt 2
Besuch bei der Post. Sie müssen nur zu einem beliebigen Postmitarbeiter gehen und eine bestimmte Adresse nennen, deren Postleitzahl Sie klären müssen. Zu den Vorteilen dieser Methode gehört die Effizienz bei der Auskunftserteilung – fast unmittelbar nach Kontaktaufnahme mit dem Postbeamten erhalten Sie die benötigten Daten. Wenn wir über die Nachteile einer persönlichen Kontaktaufnahme mit der Post sprechen, dann gehört dazu, dass man sich anstellen muss, was nicht immer schnell geht.
Schritt 3
Anruf bei der Post. Wenn Sie die Post zur Klärung der Postleitzahl anrufen, müssen Sie den Ort und die Adresse des Empfängers angeben. Die Vorteile dieser Methode sind im Gesicht sichtbar - Sie müssen nirgendwo hingehen, Sie müssen auch nicht in Schlangen stehen. Allerdings hat diese Methode auch ihre Nachteile: Nicht immer ist ein Durchkommen ab dem ersten Anruf möglich, nach dem Wählen kann es sein, dass Sie auf den Wechsel zu einem anderen Spezialisten warten oder erneut unter der angegebenen Nummer zurückrufen müssen.