Russland und die Ukraine haben kein Visumregime. Die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Nachbarstaates wird so weit wie möglich vereinfacht. Und das bedeutet, dass Sie nicht nur mit einem ausländischen, sondern auch mit einem gewöhnlichen Reisepass sowie einer Geburtsurkunde dorthin gelangen können.
Anweisungen
Schritt 1
Um mit einem Kind in die Ukraine einzureisen, benötigen Sie Ihren eigenen Zivilpass und die Geburtsurkunde des Babys. Bitte beachten Sie, dass es einen Staatsbürgerschaftsstempel tragen muss. Sie erhalten es direkt nach der Geburt des Kindes bei der Gebietsabteilung des Föderalen Migrationsdienstes. Dazu reicht es aus, die Pässe der Eltern und deren Fotokopien mitzubringen.
Schritt 2
Zusätzlich zur Geburtsurkunde muss das Kind auf der Grundlage eines ausländischen Passes in das Hoheitsgebiet der Ukraine entlassen werden. Das Wichtigste ist, dass es gültig ist und bis zum Zeitpunkt des Austauschs noch mehr als drei Monate verbleiben, gerechnet ab dem Datum des Endes der Reise. Nach den neuen Regeln dürfen Kinder, die in den Reisepässen der Eltern eingetragen sind, nicht aus Russland ausreisen. Doch manche Zollbeamten verschließen die Augen und fragen nicht nach Dokumenten für das Kind. Dies ist jedoch selten genug. Es ist besser, es nicht zu riskieren und einen separaten Reisepass für das Baby auszustellen.
Schritt 3
Wenn das Kind mit einem der Elternteile reist, benötigt der andere eine rechtsgültig beglaubigte Einverständniserklärung. Sie können es bei jedem Notariat ausstellen. In Anwesenheit beider Elternteile erstellt der Rechtsanwalt ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Kind von einer nicht an der Reise beteiligten Partei ins Ausland reisen darf. Einfach ausgedrückt, dass es Mama oder Papa nichts ausmacht, dass das Baby nur mit einem Elternteil reist.