Gemäß dem Arbeitsrecht erhalten Arbeitnehmer, die ihre Arbeit mit einer erfolgreichen Ausbildung in staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen verbinden, zusätzlichen bezahlten Urlaub, der ordnungsgemäß formalisiert werden muss.
Anweisungen
Schritt 1
Um eine Studienkarenz zu gewähren, ist es zunächst erforderlich, von der Bildungseinrichtung, an der der Arbeitnehmer-Student studiert, eine Zulassungsbescheinigung einzuholen. Es muss enthalten: Nachname, Vorname, Patronym des für die Sitzung berufenen Studenten, die Studiendauer (in der Regel 20-26 Tage), die Nummer der staatlichen Akkreditierungsurkunde der Bildungseinrichtung. Diese Bescheinigung gibt auch die Grundlage für die Bildungsurlaubsentschädigung in Höhe des Durchschnittsverdienstes an.
Schritt 2
Als nächstes verfasst der Arbeitnehmer, der eine Studienkarenz benötigt, eine Erklärung. Es ist an die Leiterin oder den Leiter der Einrichtung zu richten und entsprechend der Ausschreibung unter Angabe der Dauer des Studienurlaubs zu erstellen. Dieser Antrag wird von einem Mitarbeiter der Personalabteilung im Eingangsjournal erfasst.
Schritt 3
Dann wird eine Anordnung über die Gewährung von zusätzlichem bezahlten Urlaub erstellt. Dieses Dokument hat ein einheitliches Formular Nr. T-6. Es gibt den Nachnamen, den Vornamen, das Patronym des Arbeitnehmers, dem Urlaub gewährt wird, die Urlaubsdauer, die Grundlage für die Gewährung des Urlaubs an - eine Bescheinigung, einen Anruf, eine Erklärung des Arbeitnehmers. Nach der Unterschrift des Leiters wird die Bestellung im entsprechenden Journal festgehalten.
Schritt 4
Der letzte Schritt der Anmeldung zum Studienurlaub ist die Einholung einer Bestätigung, die der Mitarbeiter am Ende der Sitzung aushändigt. Das Fehlen dieses Dokuments kann als Grundlage für die Weigerung des Arbeitgebers dienen, den Urlaub zu kompensieren, sowie als Grundlage für die Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen den Arbeitnehmer. In der Regel werden der entsprechenden Bestellung eine Dienstreisebescheinigung, ein Urlaubsantrag, eine Bestätigungsbescheinigung beigefügt.