Bei Reisen ins Ausland oder in Russland mit einem Kind ist es wichtig, nicht nur alle für ihn notwendigen Dinge, sondern auch die Dokumente zu vergessen. Und ihre Liste kann in einigen Fällen ziemlich groß sein und Sie müssen sich im Voraus um die Registrierung aller Zertifikate und Dokumente kümmern.
Anleitung
Schritt 1
Geburtsurkunde im Original. Ohne sie ist es unmöglich, mit einem Kind unter 14 Jahren durch das Territorium der Russischen Föderation zu reisen. Wenn Sie die Originalurkunde nicht mitnehmen können, müssen Sie eine notariell beglaubigte Kopie anfertigen. Bei Auslandsreisen, bei denen das Hauptdokument ein ausländischer Reisepass ist, ist die Mitnahme einer Geburtsurkunde nicht erforderlich, aber empfehlenswert, insbesondere wenn der Nachname des Kindes nicht mit dem Nachnamen der Eltern übereinstimmt.
Schritt 2
Reisepass oder internationaler Reisepass. Kinder ab 14 Jahren haben einen Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation, mit dem sie durch Russland reisen. Bei Auslandsreisen können Kinder jeden Alters einen biometrischen Reisepass besitzen, oder das Kind muss im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein, zudem muss ab dem 7. Lebensjahr ein Foto für ein Kind in diesen eingetragen werden. Wenn die Eltern keinen gewöhnlichen, aber biometrischen Reisepass haben, kann das Kind dort nicht einreisen, Sie müssen ihm einen separaten Reisepass ausstellen.
Schritt 3
In einigen GUS-Staaten - Ukraine, Kasachstan, Tadschikistan - kann ein Kind unter 14 Jahren mit einer Geburtsurkunde ausreisen, es muss jedoch eine Beilage über die Staatsbürgerschaft des Kindes beigefügt werden. Kinder ab 14 Jahren können mit einem russischen Pass in diese Länder einreisen.
Schritt 4
Wenn ein Kind unter 18 Jahren die Grenze der Russischen Föderation nur in Begleitung eines Elternteils überquert, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich, sondern nur, wenn der andere Elternteil nie einen Antrag auf Ablehnung der Ausreise des Kindes aus der Russischen Föderation gestellt hat. Wurde mindestens einmal ein solcher Antrag bei der Grenzbehörde gestellt, muss der zweite Elternteil der Ausreise des Kindes zustimmen. Ein solches Dokument wird von einem Notar erstellt.
Schritt 5
Bei Reisen ins Ausland ohne Begleitung der Eltern, Erziehungsberechtigten oder Treuhänder muss das Kind unter anderem die obligatorische Zustimmung eines Elternteils zur Ausreise des Kindes vorlegen, wenn der andere keine Ablehnungserklärung erhalten hat. Das notariell beglaubigte Dokument muss die Reisedaten und die Länder enthalten, die das Kind besuchen möchte. Darüber hinaus benötigt die Begleitperson des Kindes eine notariell beglaubigte Vollmacht.
Schritt 6
Zu den Dokumenten für ein Kind über 14 Jahren beim Kauf von Fahrkarten und beim Einsteigen in den Zug muss eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung, an der das Kind studiert, sein, um seinen Anspruch auf Ermäßigung bei der Fahrt mit einem Kinderticket zu bestätigen.