Nun haben viele Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder sowohl mit der Familie als auch alleine ins Ausland zu schicken, zum Beispiel zum Lernen in einem Sprachkurs oder zum Entspannen in einem Camp. Ein wichtiges Problem bleibt jedoch die Verarbeitung von Dokumenten für die Ausreise, zum Beispiel Visa. Braucht das Kind diese für Auslandsreisen?
Zuallererst hängt die Notwendigkeit eines Visums für ein Kind sowie für einen Erwachsenen von den Visabestimmungen des Ankunftslandes ab. Um in visumfreie Länder zu reisen, reicht ein Reisepass sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.
Um in Länder mit einem obligatorischen Visum für Russen zu reisen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie einen internationalen Reisepass alten Stils haben, dh für fünf Jahre, kann ein mit Ihnen reisendes Kind kein Visum erhalten. Dafür muss es aber in Ihrem Reisepass eingetragen sein. Diese Eintragung muss von einem Mitarbeiter des Bundesmigrationsdienstes an Ihrem Wohnort vorgenommen und beglaubigt werden.
Wenn das Kind bereits in Ihrem Reisepass aufgeführt ist und Sie mit ihm reisen möchten, geben Sie beim Einreichen des Visumantragsformulars an, dass Sie mit dem Kind reisen möchten. Wenn Ihre Anfrage bejaht wird, erhalten Sie ein Visum mit dem Hinweis, dass Sie mit einem Kind reisen.
Eltern, die seit zehn Jahren einen Pass der „neuen Generation“erhalten haben, können ihr Kind dort nicht mehr abschreiben. Daher müssen sie für ihren Sohn oder ihre Tochter einen separaten Reisepass und ein separates Visum ausstellen. Beim Erhalt eines Visums kann ein Elternteil das Antragsformular beim Konsulat ausfüllen und selbst unterschreiben. In den meisten Fällen kann ein Elternteil auch alleine ein Visum beantragen. Die Anwesenheit des Kindes ist nur erforderlich, wenn es über vierzehn Jahre alt ist oder auf besonderen Antrag der Botschaft.
Bitte beachten Sie auch, dass die Liste der Dokumente für "Kinder"- und "Erwachsenen"-Visa unterschiedlich sein kann. In der Regel müssen Sie für Papiere für ein Kind zusätzlich eine Geburtsurkunde und eine notariell beglaubigte Zustimmung des zweiten Elternteils vorlegen, wenn Sie nicht mit der ganzen Familie abreisen. Diese Dokumente müssen durch eine notariell beglaubigte Übersetzung in die Sprache des Ziellandes ergänzt werden.