Unbezahlter Urlaub wird, wie der Name schon sagt, im Vergleich zum regulären Urlaub nicht bezahlt. In dieser Hinsicht ist es unmöglich, einen Mitarbeiter einfach in den Urlaub zu schicken, dazu müssen Sie einige Anweisungen befolgen.
Anleitung
Schritt 1
Holen Sie sich vom Mitarbeiter einen Antrag auf unbezahlten Urlaub (auch unbezahlten Urlaub genannt). Eine solche Erklärung muss auf Verlangen des Arbeitnehmers selbst verfasst werden, keinesfalls jedoch auf Ihren Zwang. Dieses Verhalten des Managers ist illegal.
Schritt 2
Um Probleme zu vermeiden, schließen Sie die Möglichkeit aus, schriftliche Vorschläge der Verwaltung an Mitarbeiter über unbezahlten Urlaub zu speichern. Artikel 128 des Arbeitsgesetzbuches besagt, dass der Verwaltungsurlaub in den meisten Fällen mit familiären (persönlichen) Umständen verbunden ist. Daher ist kein Muster für einen Antrag auf unbezahlten Urlaub erforderlich: Der Antrag wird vom Arbeitnehmer in beliebiger Form unter Angabe eines bestimmten Grundes oder Grundes gestellt. Es ist wünschenswert, dass dem Antrag alle Unterlagen beigefügt werden, die den Grund bestätigen, und die Dauer des Urlaubs sollte im Dokument selbst angegeben werden.
Schritt 3
Der Antrag muss vom unmittelbaren Vorgesetzten des Arbeitnehmers geprüft werden, künftig muss der Betriebsleiter ihn zusammenfassen: "An die Personalabteilung, zur Anmeldung." Danach können Sie sicher Dokumente erstellen und den Mitarbeiter in Verwaltungsurlaub schicken, dh ohne Lohn zu sparen.
Schritt 4
Darüber hinaus schränkt das Arbeitsgesetzbuch die Kategorien von Arbeitnehmern ein, die unbezahlt in Urlaub geschickt werden können. Lesen Sie in diesem Zusammenhang sorgfältig die Artikel 128, 173, 174, 263, 286 des Arbeitsgesetzbuchs, um sicherzustellen, dass der Beamte, den Sie in unbezahlten Urlaub schicken werden, zu diesen Kategorien gehört. Erteilen Sie keine Urlaubsaufträge ohne Inhalt für den gesamten Mitarbeiterbereich oder das gesamte Team des Unternehmens. Beispielsweise weist der Satz „Mitarbeiter der Produktionsabteilung in Verwaltungsurlaub schicken“auf eine klare Verletzung der Arbeitnehmerrechte der Arbeitnehmer hin.