Für eine Gästereise nach Deutschland benötigen Sie ein Schengen-Visum, das innerhalb von 6 Monaten 90 Tage gültig ist. Die erforderlichen Dokumente können Sie nur dann bei der deutschen Botschaft ausstellen, wenn Deutschland der Hauptreisezweck ist.
Anleitung
Schritt 1
Um ein Visum zu beantragen, reichen Sie bei der Visaabteilung zwei durch Ihre Unterschrift beglaubigte Fragebögen, drei Fotos von 4 x 5 Zentimetern, einen internationalen Reisepass und einen russischen Reisepass ein, in dem der Ort der Registrierung oder Registrierung angegeben sein muss. Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens drei Monate nach der Gültigkeitsdauer des Visums enden.
Schritt 2
Außerdem müssen Sie eine Einladung von deutscher Seite vorlegen, aus der die Anschrift, die Dauer der Reise sowie die Verpflichtungen der einladenden Person zur Zahlung aller Kosten (einschließlich medizinischer) hervorgehen, die während Ihres Aufenthalts in der Land. Die einladende Person muss sich von der zuständigen deutschen Ausländerbehörde unterschreiben lassen. Bitte legen Sie neben der Originaleinladung auch eine Kopie bei.
Schritt 3
Wenn die einladende Person die Kosten für die medizinische Versorgung, die Sie während Ihres Aufenthalts im Land benötigen, nicht trägt, können Sie kein Visum erhalten. Um dies zu vermeiden, legen Sie Ihre Krankenversicherungspolice und eine Kopie davon vor.
Schritt 4
Bei der Beantragung eines Visums für ein Kind unter 18 Jahren, das ohne oder mit nur einem Elternteil reist, muss eine notariell beglaubigte Erklärung vorgelegt werden, in der Personen mit Eltern- oder Vormundschaftsrecht ihr Einverständnis mit der Einwilligung des Kindes bestätigen Ausreise aus dem Land. Hängen Sie eine Kopie an den Originalantrag an.
Schritt 5
In den meisten Fällen reichen diese Dokumente aus, um ein Visum zu erhalten. Bei Rückfragen kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangt werden. Die Einreise nach Deutschland und anderen Staaten des Schengen-Raums kann untersagt werden, wenn festgestellt wird, dass Sie falsche Angaben gemacht oder gefälschte Dokumente vorgelegt haben.