Frankreich ist Teil des Schengen-Raums, daher benötigen russische Staatsbürger ein gültiges Schengen-Visum, um diesen Staat zu besuchen. Sie können es selbstständig in den französischen Visazentren in Moskau, St. Petersburg und Jekaterinburg erhalten.
Es ist notwendig
- - einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate ab Ende der Reise gültig ist;
- - 2 Fotokopien der Verbreitung des Reisepasses. Wenn Kinder im Reisepass eingetragen sind, werden Fotokopien der Seiten mit ihren Daten benötigt;
- - gebrauchte Pässe, wenn sie Visa enthalten;
- - Kopien von Schengen-Visa, falls vorhanden;
- - Fotokopien aller Seiten des internen Reisepasses;
- - ein ausgefüllter und vom Antragsteller unterzeichneter Fragebogen;
- - Hotelreservierung oder Einladung;
- - Fahrkarten in beide Richtungen;
- - 2 Farbfotos von 3, 5 x 4, 5 cm auf hellgrauem oder hellblauem Hintergrund;
- - Krankenversicherungspolice (Original und Kopie) mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro;
- - Bestätigung der finanziellen Sicherheit in Höhe von 50 Euro pro Tag und Person;
- - die Konsulargebühr bezahlen.
Anleitung
Schritt 1
Bereiten Sie zunächst einen Fragebogen vor. Es muss in Französisch oder Englisch ausgefüllt werden. Sie müssen es am Computer oder handschriftlich in Druckbuchstaben ausfüllen. Ein Foto muss in das Profil eingefügt werden. Das zweite Foto muss mit einer Büroklammer an das Bewerbungsformular angehängt werden.
Schritt 2
Die Einreichung von Unterlagen ist sowohl nach Vereinbarung als auch ohne Termin möglich. Vorrangig haben jedoch Bewerber, die sich vorab registriert haben. Sie können sich telefonisch unter (495) 504-37-05 oder auf der Website des Visumzentrums anmelden. Das Visumantragszentrum ist von 9:00 bis 16:00 Uhr (Montag bis Freitag) geöffnet.
Wenn Sie nicht rechtzeitig einen Termin vereinbart haben, müssen Sie einige Zeit in der Schlange verbringen. Es hängt alles von der Jahreszeit ab.
Schritt 3
Stellen Sie vor dem Besuch eines französischen Visumantragszentrums sicher, dass Ihre Dokumente in der folgenden Reihenfolge gefaltet sind:
-Anquette;
-Original Einladung;
-Versicherungspolice;
- Fahrkarten;
-Original Arbeitsbescheinigung und andere Finanzdokumente;
- Kopien der ersten Seite des Reisepasses;
- das Hotel buchen (Kopie der Einladung);
- Kopien von Schengen-Visa aus dem verwendeten Reisepass.
Schritt 4
Wenn Sie mit Einladung reisen, müssen Sie den Hauptdokumenten das Original und eine Kopie der Einladung beifügen. Sie muss vom Bürgermeisteramt der Stadt beglaubigt sein, in der der Freund oder Verwandte, der Sie einlädt, wohnt. Außerdem ist eine Kopie des Personalausweises eines französischen Staatsbürgers oder eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer erforderlich.
Bei besuchenden Verwandten, die russische Staatsbürger sind, müssen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis eines Bürgers der Russischen Föderation mit ständigem Wohnsitz in Frankreich sowie Dokumente zur Bestätigung der Beziehung (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw.)
Schritt 5
Wenn Sie eine Immobilie in Frankreich mieten und darin wohnen, müssen Sie den Hauptdokumenten Folgendes beifügen:
- Mietvertrag (Original und Kopie), erstellt auf den Namen des Antragstellers;
- Kopien von Dokumenten, die bestätigen, dass der Eigentümer der Immobilie alle Steuern für das Vorjahr bezahlt hat;
- eine Kopie des Ausweises des Eigentümers der Immobilie.
Schritt 6
Studenten müssen einen Studentenausweis und einen Patenschaftsbrief eines Elternteils vorlegen, der das Einkommen des Elternteils bestätigt.
Rentner und nicht erwerbstätige Staatsbürger müssen ein Patenschaftsschreiben eines die Reise finanzierenden Verwandten und einen Nachweis seiner Zahlungsfähigkeit beifügen.
Schritt 7
Für Kinder
Die wichtigsten Dokumente sind beizufügen:
- Original und Kopie der Geburtsurkunde;
- eine Bescheinigung der Schule;
- das Original und eine Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht beider Elternteile mit direkter Erlaubnis zur Ausreise des Kindes nach Frankreich und in andere Schengen-Staaten (auch wenn das Kind mit beiden Elternteilen reist).
Schritt 8
Bei Reisen eines Elternteils ist von ihm eine Vollmacht erforderlich, mit der das Kind direkt mitgenommen werden darf. Außerdem benötigen Sie das Original und eine Kopie der Vollmacht des zweiten Elternteils sowie eine Kopie des Auszugs seines internen Passes.
Wenn das Kind in Begleitung eines Dritten reist, ein Original und eine Kopie einer notariell beglaubigten Vollmacht beider Elternteile für die Reise des Kindes in Begleitung eines Dritten, eine schriftliche Bestätigung der Zustimmung des Dritten zur Begleitung des Kindes und Kopien der Verbreitung der die Reisepässe der Eltern des Kindes sind erforderlich.
Bei Abwesenheit des/der zweiten Elternteils(e) müssen Sie die entsprechenden Unterlagen vorlegen:
- eine polizeiliche Bescheinigung;
- Bescheinigungen des Standesamtes im Formular 25;
- eine gerichtliche Entscheidung, dem Vater (der Mutter) das elterliche Recht zu entziehen;
- das Original und eine Fotokopie der Heiratsurkunde (falls die Eltern unterschiedliche Nachnamen haben).