Bürger der Russischen Föderation benötigen für die Einreise nach Frankreich ein gültiges Schengen-Visum. Um es selbst zu bekommen, müssen Sie die erforderlichen Dokumente sammeln und beim Visumzentrum in Moskau, St. Petersburg oder Jekaterinburg einreichen.
Was brauchen Sie für ein Visum?Überprüfen Sie Ihren Reisepass. Es muss mindestens 90 Tage ab Reiseende gültig sein. Folgen Sie dem Link - - https://www.ambafrance-ru.org/IMG/pdf/Formulaire_SCH_eng.pdf und füllen Sie den Fragebogen auf Französisch oder Englisch aus. Unterschreiben Sie es und fügen Sie ein Foto in das dafür vorgesehene Feld ein. Befestigen Sie das zweite Foto mit einer Büroklammer am Profil. Wenn Sie auf Einladung reisen, denken Sie daran, dass das Dokument vom Rathaus beglaubigt werden muss. Bereiten Sie das Original und eine Kopie vor und vergessen Sie nicht, eine Fotokopie des Reisepasses des einladenden Verwandten oder Bekannten beizufügen. Besitzt er nicht die französische Staatsbürgerschaft, ist eine Fotokopie seines Aufenthaltstitels erforderlich. Wenn Sie Verwandte besuchen, benötigen Sie Papiere, die die Verwandtschaft bestätigen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) Wenn Sie in einer Mietwohnung (Haus) wohnen, erstellen Sie einen Mietvertrag (Original und Kopie), Kopien der Papiere Bestätigung der Zahlung durch den Eigentümer der Grundsteuer und eine Kopie des Ausweises Schüler und Studenten müssen eine Bescheinigung der Schule (Institut), einen Studentenausweis und ein Patenschaftsschreiben mit einer Bescheinigung über das Einkommen der Person, die die Reise finanziert, erstellen. Rentner und nicht erwerbstätige Staatsbürger müssen einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit oder einen Patenschaftsbrief über das Einkommen des Paten und eine Kopie des Rentenbescheides beifügen. Die Verfügbarkeit der notwendigen Mittel können Sie durch Vorlage einer 2 Einkommensteuerbescheinigung, einer aktuellen Bescheinigung bestätigen von einer internationalen Bankkarte oder einem Bankkonto. Bitte beachten Sie, dass Reiseschecks, Wechselschecks, Bargeld oder Kopien von Kreditkarten für die Botschaftsmitarbeiter Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht belegen Reisen mit Kindern Bei Kindern Geburtsurkunde (Original, Kopie) und notariell beglaubigte Vollmacht von beiden beifügen zum Hauptdokumentenpaket der Eltern (auch wenn beide das Kind begleiten) für die Reise des Kindes nach Frankreich und in andere Schengen-Staaten. Wenn das Kind mit einem der Elternteile reist, bereiten Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht von beiden Elternteilen und eine Kopie des ausgebreiteten internen Reisepasses des Elternteils vor. Wenn das Kind mit einem Dritten reist, fügen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht beider Elternteile (Original und Kopie), Kopien der Reisepässe und die schriftliche Zustimmung der Begleitperson des Kindes bei. Bei Abwesenheit eines Elternteils Belege vorlegen (Polizeibescheinigung usw.) Nützliche Informationen Die Papiere sind wie folgt zu falten: - Visumantragsformular - Einladung - Krankenversicherungskarte - Fahrkarten - Bescheinigung des Arbeitgebers und sonstiger Finanzdokumente - eine Fotokopie des ausgebreiteten Reisepasses - Hotelreservierung - Kopien von Schengen-Visa Sie können Dokumente nach Vereinbarung oder nach dem First-Come-First-Served-Prinzip einreichen Das Visumantragszentrum ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Telefon - (495) 504-37-05 Das Visum wird innerhalb von 3-5 Tagen ausgestellt. Die Konsulargebühr beträgt 35 Euro Kinder unter 6 Jahren sind von der Konsulargebühr befreit Website des französischen Visumantragszentrums in Moskau - https://www.francevac-ru.com/russian/index.aspx Erforderliche Dokumente - Reisepass; - 2 Farbfotos 3, 5X4,5 cm; - Fotokopien der Verbreitung des Reisepasses (2 Kopien). Wenn die Kinder in Ihrem Reisepass eingetragen sind, benötigen Sie Fotokopien der Seiten mit ihren Daten; - Fotokopie des internen Reisepasses; - alte Reisepässe; - Fotokopien des Schengen-Visums (falls vorhanden); - Antragsformular; - Hotelreservierung (Einladung); - Hin- und Rückfahrkarten; - Versicherungspolice mit einer Deckung ab 30.000 Euro (Original, Kopie); - Bestätigung der Verfügbarkeit von Mitteln (in Höhe von 50 Euro pro Person und Tag); - Zahlung der Konsulargebühr.