Damit Ihre Firma direkt mit ausländischen Unternehmen zusammenarbeiten kann, muss sie bei der Botschaft (oder dem Generalkonsulat) des Landes, in dem Ihre Geschäftspartner arbeiten, akkreditiert sein.
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Landes, mit dessen Staatsangehörigen Sie einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben. Reichen Sie alle Dokumente ein, die Ihre Befugnisse belegen, und zwar: - Bescheinigung über die Registrierung einer juristischen Person; - Bescheinigung über die steuerliche Registrierung Ihrer Organisation; - beglaubigte Kopien der gesetzlichen Dokumente Ihrer Organisation und ein Mustersiegel; - Informationen über Ihre Geschäftspartner und deren Bescheinigung über die Registrierung; - eine auf den Namen eines Kuriers ausgestellte Vollmacht Ihres zum Vertragsabschluss bevollmächtigten Unternehmens; - eine beglaubigte Kopie seines Reisepasses.
Schritt 2
Fügen Sie Ihren Unterlagen ein Schreiben an den ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter oder Generalkonsul, der das Herkunftsland Ihrer Geschäftspartner vertritt, bei. In dem Schreiben muss eine Akkreditierung für Ihre Firma beantragt werden, damit sie in einem anderen Land arbeiten kann.
Schritt 3
Wenn die Botschaft es für erforderlich hält, Ihrem Antrag nachzukommen, erhalten Sie spätestens 2 Monate nach Antragstellung eine Akkreditierungsurkunde.
Schritt 4
Wenn Sie als Reiseveranstalter auf dem Reisedienstleistungsmarkt tätig sind, unterscheidet sich das Dokumentenpaket, das bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat eingereicht werden muss, etwas von dem allgemein üblichen. Zusätzlich zu den bereits erwähnten Dokumenten müssen Sie dem Botschafter (Konsul) zur Prüfung vorlegen: - eine Bescheinigung über die Eintragung von Informationen über den Reiseveranstalter in das EFT ("internationaler Tourismus"); - eine Liste der Reisebüros, bei denen Sie arbeiten auf dem Territorium der Russischen Föderation zusammen, die von ihren Beamten mit diesen Befugnissen beglaubigt sind; - einen besonderen Antrag auf Akkreditierung, der in dem auf der Website jeder Botschaft bereitgestellten Formular erstellt wird.
Schritt 5
Bitte beachten Sie: Bei Verstößen Ihres Unternehmens bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Geschäftspartnern wird die Akkreditierung gegen deren Vorlage widerrufen.