Trotz der harten Einwanderungspolitik schaffen es jedes Jahr viele Tausend Menschen, nach London zu ziehen. Die gebräuchlichsten Wege umzuziehen sind beruflich, mit einem Studentenvisum oder aus familiären Gründen.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie ein qualifizierter Fachmann sind und gut Englisch sprechen, wird Ihnen der Umzug nach London nicht schwer fallen. Sie müssen einen Job über Websites zur Arbeitssuche im Ausland oder über Personalvermittlungsagenturen finden. Dies kann auch über die Websites internationaler Unternehmen wie Deloitte, Procter & Gamble usw. erfolgen, die die Möglichkeit haben, weltweit nach offenen Stellen zu suchen.
Schritt 2
Nachdem Sie Ihren englischen Arbeitgeber gesucht und verhandelt haben, benötigen Sie von ihm eine Einladung zur Arbeit in London und andere Dokumente. Zeigen Sie diese zusammen mit anderen Visumdokumenten vor.
Schritt 3
Jeder, der in England studieren möchte, kann nach London ziehen. In diesem Fall müssen Sie sich an einer englischen Hochschule einschreiben und einen Zulassungsbescheid mit Ihren Visumsunterlagen vorlegen. Alle Informationen zur Möglichkeit der Immatrikulation an einer bestimmten Hochschule sollten auf der Website der Hochschule eingesehen werden, da die Voraussetzungen unterschiedlich sind. Ein englischer Universitätsstudent hat das Recht, eine bestimmte Anzahl Stunden pro Woche zu arbeiten. Nach dem Abschluss können Sie in England einen festen Arbeitsplatz finden und dort bleiben.
Schritt 4
Wenn Sie Verwandte in England haben oder beabsichtigen, einen Engländer oder einen ständigen Wohnsitz in England (d. h. keinen Staatsbürger) zu heiraten, sind Sie berechtigt, sich in England aufzuhalten. Es sei daran erinnert, dass zivile und gleichgeschlechtliche Ehen auch im englischen Recht anerkannt sind. In diesem Fall müssen Sie als Bestätigung des Zusammenlebens oder der Verwandtschaft mit einem Engländer Heiratsurkunden oder Dokumente zur Bestätigung der Verwandtschaft vorlegen. Bei einer standesamtlichen Eheschließung ist die Vorlage von Nachweisen über Ihr gemeinsames Leben (Fotos, Korrespondenz, Unterlagen für die gemeinsam gemietete Wohnung etc.) erforderlich.