Die Passkontrolle ist ein Verfahren, das beim Grenzübertritt durchgeführt wird. Sehr selten gibt es nur eine Passkontrolle: In der Regel wird die Kontrolle nicht nur vom Ausreisestaat, sondern auch vom Einreiseland erfüllt. Das Verfahren ist einfach, aber die Warteschlangen sind ziemlich lang. Die Passkontrolle findet immer beim Grenzübertritt statt, egal auf welchem Weg.
Welche Unterlagen können benötigt werden
Die Passkontrolle erfolgt nach einem ausländischen Pass. Wenn Sie im öffentlichen Dienst sind, müssen Sie möglicherweise verschiedene andere Bescheinigungen vorlegen: einen Seemannspass, einen Diplomatenpass und andere Dokumente. Wer mit Kindern die Grenze überquert, muss für jedes Kind eine Geburtsurkunde oder einen ausländischen Reisepass mitnehmen. Auch Kinder benötigen zur Ausreise die Erlaubnis der Eltern. Gemäß den Anforderungen einiger Länder ist dieses Dokument erforderlich, auch wenn die Familie mit voller Kraft reist.
Russische Passkontrolle
Die Passkontrolle erfolgt durch Mitarbeiter der Ausländerpolizei und des Sicherheitsdienstes. Bei der Kontrolle prüft der Beamte zunächst, ob Ihr Reisepass echt ist, identifiziert ihn dann und gleicht ihn mit Datenbanken ab. Sicherheitsbeamte können zusätzliche Fragen stellen, die sich in Russland von denen im Ausland unterscheiden.
Die Passkontrolle in Russland ermittelt Ihre Identität, überprüft Ihr Passfoto mit Ihrem Erscheinen und prüft auch, ob Umstände vorliegen, die Sie an einer Auslandsreise hindern. Dazu können unter anderem ein Dienstverbot, verschiedene Anordnungen von Steuervollziehern, die Nichtzahlung von Alimenten und anderes gehören. Das Vorhandensein von Stempeln beim Überqueren der russischen Grenze für frühere Reisen wird ebenfalls sehr sorgfältig überprüft. Russische Sicherheitsbeamte kümmern sich normalerweise nicht um die Verfügbarkeit von Visa und wie Sie die Grenzen anderer Staaten überqueren, aber wenn Sie mit russischen Briefmarken etwas nicht in Ordnung haben, wirft dies Fragen auf.
Ausländische Passkontrolle
Sicherheitsbeamte anderer Länder sind dementsprechend nicht an Ihren Angelegenheiten mit dem russischen Staat interessiert. Sie kümmern sich nur darum, wie korrekt Sie in Bezug auf ihre Länder oder Commonwealths sind. Wenn Sie beispielsweise in den Schengen-Raum einreisen, kann der Beamte die Tage Ihres Aufenthalts in Europa zählen und Ihnen die Einreise verweigern, wenn mehr als erlaubt sind. Es wird auch prüfen, ob Sie bei früheren Besuchen im Hoheitsgebiet anderer Länder noch offene Verpflichtungen haben. Wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, die Quittung jedoch nicht bezahlt haben, kann dies die Grundlage für die Einreiseverweigerung sein.
Wenn für die Einreise in ein Land eine Migrationskarte erforderlich ist, wird diese vor der Passkontrolle bei der Einreise in dieses Land ausgefüllt. In der Regel sind Rohlinge von Migrationskarten im selben Raum, in dem sich die Check-in-Schalter befinden, frei verfügbar. Oftmals füllen Menschen in Warteschlangen Migrationsbüros aus, und oft werden Karten kurz vor der Ankunft in Flugzeugen, Bahnen und Bussen ausgehändigt.
Die ausländische Passkontrolle prüft auch Ihr Visum. Möglicherweise werden Sie aufgefordert, Rückfahrkarten, Hotelreservierungen, Gründe für den Aufenthalt im Land und andere Fragen vorzulegen, die den Zweck Ihres Besuchs klären. Im Verdachtsfall kann der Passkontrollbeamte Sie in eine separate Dienststelle bringen, wo er mit Ihnen ein Gespräch führt, auf dessen Grundlage er über Ihre Einreise entscheidet. Wenn dies passiert, dann seien Sie nicht nervös, beantworten Sie die Fragen ruhig und ehrlich. Wenn mit Ihren Unterlagen alles in Ordnung ist, dann hat der Mitarbeiter in der Regel keinen Grund, Ihnen keinen Einreisestempel zu setzen.
Dinge, die Sie sich merken sollten
Beachten Sie, dass sich die Passkontrolle manchmal aufgrund von Warteschlangen verzögert. An einigen großen Flughäfen kann es zu Spitzenzeiten 4-5 Stunden dauern. Dies ist eine Seltenheit, aber es ist unbedingt erforderlich, eine zusätzliche Stunde bis zwei einzuplanen, um die Kontrolle zu bestehen.