Die Besonderheiten der Passkontrolle hängen vom Land ab, ob eine Person es betritt oder verlässt. In manchen Fällen reicht ein gültiger ausländischer oder sogar interner Reisepass aus. Andere benötigen etwas weniger Papierkram als die Beantragung eines Visums.
Notwendig
- - internationaler Reisepass (oder interne Geburtsurkunde des Kindes, wenn aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen zulässig);
- - gegebenenfalls die Erlaubnis, die Eltern oder einen von ihnen zu verlassen;
- - Migrationskarte (sofern von der Gesetzgebung des Landes vorgesehen);
- - Dokumente, die den Zweck Ihrer Einreise und seine Übereinstimmung mit dem im Visum angegebenen Zweck bestätigen, Verfügbarkeit von Unterkünften, Versicherung, Geld.
Anweisungen
Schritt 1
Wenn die Gesetzgebung des Landes das Ausfüllen des Migrationsausweises durch die Besucher vorsieht, muss dies in der Regel im Voraus erfolgen. Eine Migrationskarte wird in der Regel von einem Flugbegleiter, einem Schaffner, einer Schiffsbesatzung, einem Fahrer ausgestellt, je nachdem, mit welchem Fahrzeug Sie die Grenze überqueren. Wenn Sie mit dem Auto, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, können Sie es direkt am Kontrollpunkt an der Grenze nehmen.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen eine Migrationskarte direkt im Konsulat ausgestellt wird. Tschechien hat dies zum Beispiel vor dem Schengen-Beitritt praktiziert und danach die Passkontrolle verloren, da es keine Grenzen zu Ländern hat, die nicht Teil des Abkommens sind.
Schritt 2
Reichen Sie Ihren Reisepass ggf. mit ausgefüllter Migrationskarte beim Grenzschutz ein. Ihn interessiert in jedem Fall, ob Ihr Dokument zur Ausreise oder Einreise berechtigt, ob seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, ob Sie auf dem Foto sind.
Bei der Ausreise eines Ausländers wird auch geprüft, ob das Visum abgelaufen ist und ob die Aufenthaltsdauer ab dem in der Markierung in seinem Pass und/oder Migrationsausweis angegebenen Einreisedatum abgelaufen ist.
Schritt 3
Wenn Sie von einem Kind begleitet werden, legen Sie seinen Reisepass (oder Geburtsurkunde) zusammen mit Ihrem vor und vergessen Sie nicht, seine Daten ggf. auf der Migrationskarte einzutragen oder eine separate für es auszufüllen.
Wenn ein Minderjähriger mit einem der Elternteile reist, ist eine notarielle Erlaubnis des anderen erforderlich. Oder von beiden, wenn das Kind mit einem Fremdenführer oder als Teil einer Gruppe reist.
Schritt 4
In vielen Visa-Ländern, insbesondere in der Europäischen Union, ist der Grenzschutz auch befugt, über die Angemessenheit Ihrer Einreise in das Land zu entscheiden, wenn Sie den Nachweis für die Wohlwollen Ihrer Ziele und deren Einhaltung haben die im Visum angegeben sind.
Die Bestätigungen sind in der Regel die gleichen wie beim Konsulat: eine Einladung, ein Voucher für die Unterkunft, ein Immatrikulationsschreiben für einen Kurs für Studenten, eine Rückfahrkarte (nicht immer), das Vorhandensein einer Versicherung, ein ausreichender Geldbetrag usw Nuancen, die mit einem bestimmten Land verbunden sind, können in seinen diplomatischen Vertretungen geklärt werden und Touristen, die kürzlich von dort zurückgekehrt sind (z.
Schritt 5
Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen im Voraus vor.
Beantworten Sie die Fragen des Grenzschutzbeamten klar, ggf. untermauern Sie Ihre Worte mit Papieren.
Wenn alles in Ordnung ist, machen Sie auf ihn den besten Eindruck und können problemlos ein- oder ausreisen.