An der Grenze gibt es oft Fragen zum Bargeldtransport. Die Kenntnis der Gesetze ermöglicht es Ihnen, sich in einer scheinbar schwierigen Situation nicht zu verlieren.
Viele Menschen, insbesondere aktive Touristen, Geschäftsleute interessieren sich für die Frage, wie viel Geld aus der Russischen Föderation exportiert und in ihr Territorium importiert werden kann und welche Regeln für den Bargeldtransport über die Grenze gelten. Es scheint, dass dieses Thema von vielen Medien wiederholt behandelt wurde, Internet-Sites sind voller Informationen. Wie die Analyse zeigt, sind diese Informationen jedoch oft entweder veraltet oder falsch interpretiert.
Ich werde versuchen, dieses aktuelle Thema auf Basis der aktuellen Regulierungsgesetze (Stand November 2014) verlässlich aufzuzeigen.
So gibt es heute ein Abkommen über das Verfahren für den Verkehr von Bargeld und (oder) Geldinstrumenten durch natürliche Personen über die Zollgrenze der Zollunion (im Folgenden als Abkommen bezeichnet), das von den Mitgliedern der Zollunion unterzeichnet wurde in 2010.
Gemäß dem vorgenannten Abkommen kann jeder Bürger Bargeld und Reiseschecks in unbegrenzter Höhe in das Gebiet der Zollunion einführen und aus diesem Gebiet ausführen. Ich wiederhole, die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Reiseschecks ist unbegrenzt.
Wenn der Betrag von Geld oder Schecks, den Sie bewegen, den Gegenwert von 10.000 US-Dollar nicht überschreitet, ist ein solcher Betrag außerdem nicht zollpflichtig an der Grenze. Kommen Sie in den "grünen" Gang.
Bitte beachten Sie, dass alle Währungen, die Sie mit sich führen, in einen Dollar-Gegenwert umgerechnet werden müssen. Das heißt, wenn Sie Tugriks, Dinare oder anderes Bargeld haben, müssen Sie all diese Währungen in Ihrem Kopf oder mit einem Taschenrechner in US-Dollar zum Kurs der russischen Zentralbank am Tag der Einreichung der Zollanmeldung umrechnen und hinzufügen es auf.
Übersteigt der von Ihnen transportierte Betrag an Bargeld oder Schecks den Gegenwert von 10.000 US-Dollar, müssen Sie in diesem Fall eine Passagierzollanmeldung und ein zusätzliches Formular ausfüllen und sich auf dem „roten“Korridor zur Zollkontrolle begeben.
Das Ausfüllen des Zusatzformulars dient der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Dieses zusätzliche Formular muss die Quellen Ihres Erwerbs der verfügbaren Barmittel sowie die Zwecke, für die sie verwendet werden, angeben.
Wenn Sie Wertpapiere (außer Reiseschecks) über die Grenze mitführen, müssen diese unabhängig von ihrem Nennbetrag schriftlich deklariert werden.